BIBU Aufgabe 1
Mit dem 1. Januar 2016 tritt eine neue
Prüfungsordnung des Geprüften Bilanzbuchhalters in Kraft, die aus
sieben Handlungsbereichen besteht:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen..
Ich unterrichte die Handlungsbereiche 1 und 6, die
gemeinsam mit der Organisation und
Führung (Nummer 7) zur Aufgabenstellung 1 führen.
Für meine Teilnehmer geht es hier weiter: